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Eine kleine Anfrage im Bundestag hat ergeben, dass temporären Spielstraßen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nichts im Weg steht. Das Bundesministerium sieht sich daher nicht veranlasst die StVO zu ändern, um temporäre Spielstraßen möglich zu machen. Die damit formulierte Rechtsauffassung ermöglicht eine neue Rechtsgrundlage für Landes- und Bezirksverwaltungen. Das veranlasste den grünen Bezirksverordnete Dennis Probst, das Bezirksamt in der Januar-BVV mündlich um Auskunft zu den Spielstraßen zu bitten. Das bezirkliche Rechtsamt überprüft nun die neu entstandene Rechtsauffassung und wird seine Einschätzung zu temporären Spielstraßen überdenken. Wir hoffen, es dauert nicht mehr lange, bis noch mehr Spielstraßen im Bezirk – ganz rechtskonform – an bestimmten Tagen eingerichtet werden.
Damit kommen wir der Umsetzung unseres Antrags näher, nachdem das Bezirksamt auf seiner Website darüber informieren soll, unter welchen Voraussetzungen temporäre Spielstraßen eingerichtet werden können. Die Beantragung der temporären Spielstraßen sollte in Zukunft vom Bezirksamt aktiv unterstützt und gefördert werden.
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