BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

Was ist da los in der Topsstraße?

Politische Hintergründe zu den Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen hat die BVV Pankow am 28.11. den MieterInnen der Wohnanlage an der Topsstraße den Rücken gestärkt. Trotzdem haben wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei einem der beiden rot-roten Anträgen eine Kontroverse mit den Antragstellern ausgetragen, um unrealistische Voraussetzungen und Ziele anzusprechen und zu relativieren. Worum ging es uns?

Der Eigentümer der Wohnanlage Topsstraße, die Deutsche Wohnen, plant umfassende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer hohen Modernisierungsumlage und damit zu einer erheblichen Belastung für die Mieter*innen führen werden. Deshalb hat das Bezirksamt Pankow mit der Deutschen Wohnen bereits eine Vereinbarung über die sozialverträgliche Umsetzung der Modernisierung geschlossen.

Die BVV forderte mit ihren Beschlüssen zum einen die Mitsprache der Mieter*innen, z.B. beim Anbau von Balkonen oder Aufzügen. Zum anderen ging es in den Anträgen darum, die Mieter*Innen vor Verdrängung zu schützen. Wenngleich wir die Zielrichtung auch des zweiten Antrags unterstützen, haben wir einzelne Elemente durch einen erfolgreichen Änderungsantrag der Realität angenähert.

Die ursprünglich geforderte Weiterentwicklung der bereits im April unterzeichneten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Deutscher Wohnen ist schlicht nicht realistisch, auch deshalb weil die getroffene Vereinbarung schon über das gesetzlich Geforderte hinausgeht. Sie enthält eine Art Sozialplanverfahren, das die in Milieuschutzgebieten angestrebte Erhaltung der sozialen Struktur unterstützt, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Im veränderten Beschlusstext wird das Bezirksamt nunmehr aufgefordert, die Genehmigungskriterien so strikt wie rechtlich möglich auszulegen und insbesondere die Umsetzung der vereinbarten Regelungen zur Miete nach Sanierung – eine Kappung der Mietkosten bei 30% des Einkommens bei Härtefällen bzw. bei der zulässigen Miethöhe bei Sozialleistungsempfänger*innen - langfristig und wirksam zu kontrollieren.

Warum der Streit, wenn wir doch mit dem Ziel des Ursprungsantrags durchaus einverstanden sind? Almuth Tharan, stadtentwicklungspolitische Sprecherin unserer Fraktion sagt dazu: „Weil wir keine Versprechungen machen wollen von denen wir von vornherein wissen, dass sie rechtlich nicht möglich oder anderweitig unrealistisch sind, auch wenn das nach außen hin erstmal gut aussehen würde. Wir freuen uns, wenn Pankower*innen bei uns Hilfe suchen und wir versuchen, möglichst viele ihrer Anliegen umzusetzen. Von uns als Kommunalpolitiker*innen wird aber oft erwartet, dass wir reparieren was an Bundes- oder Landesgesetzen vor Ort Probleme macht.“ Im konkreten Fall ist das die auf zwei Monate verkürzte Genehmigungsfrist für Bauanträge, die zum Zweck der Verfahrensbeschleunigung vor Jahren in die Landesbauordnung vorgenommen wurde. Ist diese Frist nach Einreichung eines vollständigen Bauantrags verstrichen, gilt dieses Vorhaben als genehmigt, unabhängig davon, ob die Frage geklärt ist wie diese Modernisierungsmaßnahme sozialverträglich gestaltet werden kann. Weiter ist es die Modernisierungsumlage von 11%, Bundesrecht, die Mieter*innen regelmäßig in Schwierigkeiten bringt. Immerhin gibt jetzt Aussicht auf Besserung - die Absenkung der Umlage auf 8% ab 2019 - aber wie lange hat das gedauert!"

Vollrad Kuhn ergänzt: "Den Vorschlag einer Umstrukturierungssatzung haben wir intensiv geprüft. Die Voraussetzungen für eine Umstrukturierungssatzung bei der Grellstraße und der Topsstraße sind leider nicht gegeben, das haben wir im Stadtentwicklungsausschuss ausführlich berichtet. Das ist auch das Fazit des beauftragten externen Rechtsgutachtens. Fazit: Die geplanten baulichen Maßnahmen müssen ein derartiges Gewicht haben und den Gebietscharakter total verändern, was nur bei Beseitigung von Gebäuden so wäre. Das ist hier nicht der Fall. Zum Schutz der einkommensschwachen Mieter*innen haben wir in der Vereinbarung eine Härtefallregelung integriert (ausgehandelt mit der Unterstützung der Mieterberatung)."

Aus der Mieter*innenschaft der Topsstraße gibt es schließlich die Forderung, dass die Wohnanlage wieder kommunales Eigentum werden solle. In der Tat wurde die landeseigene GSW, zu der u.a. die Wohnanlage Topsstraße gehörte, 2004 durch eine rot-rote Landesregierung verkauft. Das erschien damals erforderlich zur Rettung des Landeshaushalts – wir erinnern uns: Nach dem Berliner Bankenskandal von 2001, der auf das Missmanagement der Bankgesellschaft Berlin unter der seit 1991 bestehenden CDU-SPD Regierung zurückzuführen war, stand Berlin vor dem Bankrott. Das Ergebnis dieser „extremen Haushaltsnotlage“ war ein „Sparen, bis es quietscht“. Die Konsequenzen versuchen wir nun - zum Beispiel in der Topsstraße und gemeinsam mit Rot-Rot - durch alle denkbaren Maßnahmen zu reparieren.

Beim Wühlen in der Vergangenheit geht es letztlich um verschüttete Milch. Berlin braucht mehr Wohnungen. Bezahlbare Wohnungen erstehen dabei zum Beispiel in großen privaten Bauvorhaben, die nach dem Berliner Modell mit 30% Wohnungen zu 6,50€ kalt entwickelt werden. Ein solches Vorhaben ist die Ludwig-Quidde-Straße. Hier könnte eine größere Anzahl  von Wohnungen, und so auch mehr günstige Wohnungen als ursprünglich geplant entstehen, indem höher gebaut wird. Unsere Zählgemeinschaftspartner sehen das eher kritisch. Am einfachsten ist es aber, wenn wir öffentliche Flächen für den Wohnungsbau nutzen, weil die nicht erst teuer erworben werden müssen. Doch Rot-Rot steht in Pankow bei den Bauvorhaben auf öffentlichen Flächen vielfach auf der Bremse, ob es sich nun um die Michelangelostraße oder den Güterbahnhof Greifswalder Straße handelt. Schade, denn mit Rot-Grün-Rot in Pankow hätten wir die Möglichkeit, das Wachstum im Bezirk nachhaltig zu gestalten und wirklich etwas für die Mieter*innen in Pankow zu tun.

Foto Topsstraße: Bildquelle: www.prenzlberger-stimme.de, Foto: Olaf Dieter Kampmann/ODK

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