BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

BVV FAQ

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

Die Abkürzung BVV steht für Bezirksverordnetenversammlung und ist die politische Vertretung der Bürger*innen auf Ebene der Berliner Bezirke. Sie setzt sich aus 55 gewählten Bezirksverordneten zusammen. Eine Fraktion bedarf mindestens drei Bezirksverordneter.

Die Arbeit in der Organisationsform der Fraktion bietet die Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung und Arbeitsabnahme eines Personenkreises, die sich übereinstimmend in derselben „politischen Richtung“ verorten. Dadurch können die Themen, mit denen die Parteien schon im Wahlkampf gemeinsam geworben haben, von den Verordneten effektiver bearbeitet werden.

Die Fraktionen bekommen je nach Größe und erhaltener Stimmen von der Bezirkskasse finanzielle Mittel, u.a. für Personal und Fraktionsarbeit. In der BVV-Pankow sind die 55 BVV-Sitze nach der Wahl von 2016 auf die einzelnen Fraktionen und Bezirksverordneten folgendermaßen verteilt:

Bündnis 90/Die Grünen: 16 Sitze

Die Linke: 12 Sitze

SPD: 11 Sitze

CDU: 8 Sitze

AfD: 5 Sitze

FDP (Gruppe): 3 Sitze

Fraktionlos: 3 Sitze

Wahl der Bezirksverordneten

Zur*Zum Bezirksverordneten können alle gewählt werden, die das aktive und passive Wahlrecht besitzen, 16 Jahre alt sind und in Berlin wohnen. Ein Wohnsitz in dem jeweiligen Bezirk, in dem sie*er sich zur Wahl stellt, ist jedoch nicht Voraussetzung. Einzelbewerbungen sind jedoch nicht möglich, die Kandidat*innen werden über zuvor aufgestellten Listen von Parteien und Wähler*innengruppen gewählt. Bei den Wahlen können sich außer den deutschen Staatsbürger*innen auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit Wohnsitz in Berlin beteiligen.

Die Legislaturperiode der Bezirksverordnetenversammlung ist an die des Berliner Abgeordnetenhauses gekoppelt und beträgt fünf Jahre. Sollte es zu einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses kommen, so endet auch die Legislatur der BVV automatisch.

Aufgaben der BVV

Nach der Berliner Verfassung ist sie das „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Die BVV Pankow wählt das Pankower Bezirksamt und kontrolliert die Arbeit der Bezirksverwaltung. Die BVV tagt einmal im Monat. Die Bezirksverordneten können sich Informationen vom Bezirksamt durch Fragen (Kleine Anfrage, Große Anfrage und Mündliche Anfrage) einholen. Die BVV beschließt Anträge in der Form von Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt und regt damit das Handeln der Verwaltung an. Auch der bezirkliche Haushalt wird von der BVV beschlossen, dieser bedarf jedoch der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.

BVV-Sitzungen

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow tagt monatlich wegen Sanierungsarbeiten im Bezirksamt Pankow derzeit im Robert-Havemann-Saal des Bezirksamts Mitte und ist öffentlich. Jede*r Interessierte kann an den Sitzungen teilnehmen. Meist steht auf der Tagesordnung eine Vielzahl von Anträgen, so dass sich die Fraktionen auf eine so genannte „Liste der Drucksachen ohne Aussprache“ zu Beginn der BVV einigen können. Die Anträge auf dieser Liste werden „en block“ abgestimmt. Damit spart sich die BVV viele Einzelabstimmungen, bei denen sich die Fraktionen einig sind.

Zu Beginn jeder BVV können die Bezirksverordneten „Mündliche Anfragen“ an das Bezirksamt stellen. Anschließend haben die Bürger*innen die Möglichkeit, in der „Einwohnerfragestunde“ ihre Fragen zu stellen. Einen Großteil der Sitzungszeit nimmt die Diskussion von Anträgen und Drucksachen ein.

Mit der Bezeichnung Drucksachen (DS) werden alle Schriftstücke bezeichnet, die in das politische Verfahren eingebracht wurden. So meint bspw. die Bezeichnung DS/0662/VII, dass es die 662. Drucksache war, die in die siebte Legislaturperiode der BVV Pankow eingebracht wurde.

Ausschüsse

Die Bezirksverordnetenversammlung organisiert ihre Arbeit neben den monatlichen Sitzungen in thematisch zugeschnittenen Fachausschüssen, in denen die eingebrachten Anträge auch unter Hinzuziehung externer Akteur*innen und Vertreter*innen qualifiziert werden. Die Anzahl der Ausschüsse wird durch die BVV zu Beginn einer Legislaturperiode festgelegt.

Neben den Bezirksverordneten können den Fachausschüssen auch Bürgerdeputierte angehören, die dort voll stimm- und antragsberechtigt sind. Die Anzahl der Bürgerdeputierten richtet sich nach der Größe der Fraktionen. Sie werden von den Fraktionen vorgeschlagen und von der BVV gewählt.

Die BVV Pankow hat aktuell folgende Ausschüsse:

 

Mit Anträgen ersucht die BVV das Bezirksamt, bestimmte politische Forderungen umzusetzen. Jede*r Bezirksverordnete darf Anträge einbringen, in der Regel werden diese jedoch vor der Einreichung in den Fraktionen besprochen und durch die Fraktionen eingereicht. Alle rechtzeitig gestellten Anträge werden in den BVV-Sitzungen behandelt und können beschlossen, abgelehnt oder in einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Dort werden sie diskutiert, evtl. verändert und am Ende wieder in die BVV in Form einer Beschlussempfehlung abgestimmt.

Da in den Ausschüssen die politischen Mehrheiten in der BVV abgebildet werden, ist diese Empfehlung als erster „Stimmungstest“ zu werten, die BVV muss den Empfehlungen aber nicht folgen. Wenn Anträge in mehreren Ausschüssen diskutiert werden, kann es einige Zeit dauern, bis sie wieder in der BVV abschließend beraten und beschlossen werden, da die Ausschüsse in der Regel einmal im Monat tagen.

Jede*r Bezirksverordnete hat außerdem das Recht, schriftliche Anfragen an das Bezirksamt in Form von Kleinen oder Großen Anfragen zu richten. Diese werden gestellt, um ausführliche Informationen über einen Sachverhalt zu erfragen und Informationen aus dem Bezirksamt zu erhalten. Sie werden auf der Internetseite der BVV veröffentlicht und sind auch für Bürger*innen ein wichtiges Mittel, um sich über bestimmte Sachverhalte zu informieren. Sie dienen zudem der Vorbereitung von Anträgen. Große Anfragen umfassen gegenüber Kleinen Anfragen meist eine Vielzahl von Fragen und werden im Rahmen der Beantwortung in der BVV diskutiert.

Hier geht es zum Bürgerinformationssystem der BVV Pankow

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