BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

KA 702/V - Abwendungsvereinbarung in der „Grünen Stadt“

(Klaus Mindrup/SPD, Michael van der Meer/Linke.PDS, Andreas Otto)

 

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

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Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem Bezirksamt und der GSW über den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung für das Gebiet der "Grünen Stadt", zu dem der Bezirk den Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungsverordnung gefasst hat?

Wann sind die anderen Eigentümer im Gebiet der “Grünen Stadt” über den Aufstellungsbe-schluss informiert worden? Gibt es inzwischen auch Verhandlungen mit den anderen Eigen-tümern im Gebiet der "Grünen Stadt"?

Welchen Einfluss hat der Stand dieser Verhandlungen auf den Abschluss der Sanierungsver-einbarungen mit den Mietern?

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Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für die Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB besteht gemäß § 15 BauGB die Möglichkeit, die Entscheidung über einen Bauantrag bis zu 12 Monate auszusetzen, wenn negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung befürchtet werden.

Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag könnten diese Befürchtungen ausgeräumt werden. Am 22.06.2006 wurde zwischen dem Amt für Planen und Genehmigen und der GSW ein derartiger Ver-trag für die vorliegenden Bauanträge ausgehandelt. Die nächsten Schritte wären die Endredaktion und die Unterzeichnung des Vertrages. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 22.06.2006 wurde darüber ausführlich berichtet.

Zu 2.

Die GSW verwaltet alle Wohngebäude in der Grünen Stadt, auch die Bestände, die sich nicht mehr im Eigentum der GSW befinden. Mit Schreiben vom 08.03.2006 wurde die GSW erstmalig von mir über den Aufstellungsbeschluss informiert. Die GSW wiederum hat als Verwalter die Eigentümer über den Aufstellungsbeschluss und die Rechtsfolgen informiert.

Zu 3.

Als Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag soll eine Mustermodernisierungsvereinbarung (der Be-
griff "Sanierungsvereinbarung" der Fragestellung wird in dem Zusammenhang nicht benutzt) verein-bart werden. Der Inhalt der Mustermodernisierungsvereinbarung wurde ebenfalls am 22.06.2006 be-sprochen und wird derzeitig feinabgestimmt. Dieses Muster ist dann die Grundlage für die Modernisie-rungsvereinbarungen, die den Mietern angeboten werden wird.

Berlin, 30.6.2006

Martin Federlein


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