BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktion BVV Pankow

KA 693/V - Ampel Dietzgenstraße, Ecke Blankenburger Straße

(Ute Schnur)

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

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Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Ampelphase für Fußgänger an oben genannter Ampelkreuzung sehr kurz ist, und welche Gründe gibt es hierfür ?

Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um diese Ampelkreuzung seniorengerechter zu gestalten?

Wieviel Verkehrsunfälle mit Fußgängern gab es an dieser Ampelkreuzung und wie schwer waren diese ?

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Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Stellungnahme der für Lichtzeichenanlagen (LZA) zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt inzwischen vor. Zu den einzelnen Punkten führt die VLB wie folgt aus:

zu Punkt 1.

„Grundsätzlich stellt eine LZA die sicherste aller Querungshilfen dar. In Abhängigkeit von der Größe der Kreuzung, die ausschlaggebend für die Ermittlung der notwendigen Räumzeiten ist, sowie des Fußgänger- und Verkehrsaufkommens (Radfahrer, öffentlicher Personennahverkehr, Wirtschaftsverkehr und motorisierter Individualverkehr) werden für eine LZA mehrere Signalzeitenpläne erstellt, die angepasst an das Verkehrsaufkommen zu verschiedenen Tageszeiten geschaltet werden. Zusätzlich kann die LZA noch verkehrsabhängig gesteuert werden. Dabei wird die LZA, zum Beispiel mit dem Ziel Straßenbahnen und Busse zu beschleunigen so geschaltet, dass diese Fahrzeuge, die sich über Datenfunk an der LZA anmelden, je nach aktueller Situation den Signalablauf modifizieren um mit möglichst geringer Verzögerung den Knotenpunkt zu passieren. Die Beschleunigung findet jedoch nur im Rahmen der vertretbaren Einschränkung für die übrigen Verkehrsteilnehmer statt.

Die LZA Dietzgenstraße/Blankenburger Straße wird verkehrsabhängig mit mehreren Signalzeitenplänen gesteuert um die Leistungsfähigkeit des Knotens und die Beschleunigung der Straßenbahn zu gewährleisten. Durch die Anmeldung der Straßenbahn kann unter Umständen eine Verkürzung der Grünzeit für Fußgänger über die Dietzgenstraße eintreten.

Gemäß Nr. 2.6.2 der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist bei Fußgängern zu gewährleisten, dass während der Grünzeit rechnerisch mindestens die halbe Fahrbahnbreite zurückgelegt werden kann.

Diese Vorgabe ist bei Fußgängergrünzeiten in jedem Fall, auch bei einem Straßenbahneingriff eingehalten.

In den Umläufen, bei denen keine verkehrsabhängige Verkürzung eintritt, ist die Grünzeit so ausreichend bemessen, dass die gesamte Fahrbahn bei Grün überquert werden kann.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich an jede Grünzeit der Fußgänger eine sogenannte Schutzzeit anschließt. Diese trägt dafür Sorge, dass selbst Fußgänger, welche in der letzten Sekunde der Grünphase die Fahrbahn betreten, die für sie vorgesehenen Schutzflächen wie Gehwege oder Verkehrsinseln sicher erreichen können, bevor der Querverkehr sein Grün erhält bzw. sich der Fußgängerfurt nähert.

Zur Komforterhöhung ist es jedoch beabsichtigt die Grünzeiten für Fußgänger über die Dietzgenstraße bei verkehrsabhängigen Eingriffen zu erhöhen.

zu Punkt 2.

Die LZA ist bereits behindertengerecht ausgestattet. Ggf. sollte hier konkretisiert werden, welche Verbesserungen gewünscht sind.

zu Punkt 3.

In der Zeit vom 1.01.2002 bis zum 31.05.2006 waren insgesamt 9 Fußgänger bei Verkehrsunfällen an der LZA Dietzgenstraße/Blankenburger Straße beteiligt. Davon wurden 5 leichtverletzt und 2 schwerverletzt. Die Unfallursachen lagen hierbei in einem falschen Verhalten ggü. Fußgängern an Fußgängerfurten in sechs Fällen, durch Wenden oder Rückwärtsfahren in zwei Fällen sowie einmal in einem falschen Verhalten des Fußgängers beim Überschreiten der Fahrbahn im Rahmen der LZA-Regelung.“


Berlin, den 6. Juli 2006

Martin Federlein



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