Menü
Änderungsantrag zu Drucksache V-1234, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die BVV möge beschließen:
Zur Thematik der Belegungsbindung wird nach dem Text „für wie viele Wohnungen und für welchen Zeitraum der Bezirk nach Sanierung ein Belegungsrecht in Anspruch genommen hat“ folgende Ergänzung eingefügt:
„und wie viele Wohnungen sind in der Gesamtheit der sanierten Wohnungen prozentual beleggebunden bzw. frei vermietet?
Handelt es sich bei den beleggebundenen Wohnungen vorwiegend um unattraktive Wohnungen in den Hinterhäusern und im Erdgeschoss oder wurde während der Vertragsverhandlungen darauf geachtet das auch solche Wohnungen einer Belegbindung unterliegen die man i. A. als attraktive Wohnung bezeichnet ( Vorderhaus, mit Balkon o.ä.) ?
Inwieweit sind Schwellenwerte ( früher Mietobergrenzen ) mit den Hauseigentümern vereinbart worden?
Inwieweit werden die vereinbarten Schwellenwerte kontrolliert und durch wen?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte?
Wie viele der sanierten Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt und sind die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert worden?
Durch wen wurden die Mieter über Ihr Vorkaufsrecht informiert?
In wie viel Prozent der sanierten Wohnungen wurden Grundrissveränderungen vorgenommen?“
Berlin,den 01.03. 2006
gez. Andreas Otto und die anderen Mitglieder der Fraktion
Der Antrag wird einstimmig in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen.
zurück
Monatliche Nachrichten zu unserer Arbeit in der BVV und anderen Aktivitäten in Pankow